Mietverwaltung
   
 

Was wir bieten

Allgemeine Verwaltung:

Auswahl von Mietern, Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, Wohnungsabnahmen und -übergaben mit Protokollerstellungen, Schlüsselübergaben, Prüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten und Durchsetzung von Mieterhöhungen, Überwachung von Fristen zur Abwendung von Rechtsnachteilen, Vertretung der Eigentümer gegenüber Behörden, säumigen Mietern, Versorgern etc., Korrespondenz mit Mietern, Handwerkern, Lieferanten, Versicherungen, Behörden, Grundstücksnachbarn und Schornsteinfegern, gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Hauseigentümer gegenüber Dritten, Durchführung bzw. Organisation der jährlichen Zählerablesungen, Erstellung der Betriebskostenabrechnungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, Einstellung, Anmeldung, Einweisung und Kontrolle von Hausmeistern und Hilfskräften, Prüfung von bestehenden Versorgungs- und Wartungsverträgen und ggf. Abschluß erforderlicher Verträge, Aufstellen und Durchsetzen von Hausordnungen, Kontrolle und ggf. Anpassung des Versicherungsbedarfs.

Kaufmännische Verwaltung:

Buchung der laufenden Geschäftsvorfälle, dabei werden sämtliche Geldein- und -ausgänge verbucht, Buchung von Sollstellungen, Bearbeitung von Lastschriftbuchungen, Überwachung von fälligen Zahlungseingängen, Mahnen und ggf. Klagen bei Zahlungsrückständen von Mietern, Führen und Abrechnen von Kautionskonten, Berechnung der monatlichen Vorauszahlungsbeträge für Mietzahlungen und Nebenkosten, Erstellung einer Betriebskostenabrechnung und Abrechnung mit den Mietern, Ausschreibung von Dienstleistungen am gemeinschaftlichen Eigentum, Prüfung und Vergleich von Angeboten, Prüfen von Rechnungen, Abwicklung von Versicherungsschäden.

Technische Verwaltung:

Überwachung des Gebäudes und der technischen Einrichtungen, Feststellen von Mängeln am Mietobjekt und an den einzelnen Mietwohnungen, Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Kontrolle der laufenden und fertiggestellten Arbeiten, ggf. Mängel rügen und Gewährleistungsansprüche durchsetzen, Ermittlung des mittelfristigen Instandsetzungs- und Wartungsbedarfs.